Behörden sind zur Rechtfertigung verpflichtet, wenn sie keine offenen Standards verwenden
Genau so sollte das eigentlich überall sein. Es gibt keinen Grund offene Standards nicht einzuhalten und so Interoperabilität einzuschränken. Leider gibt es erst in Dänemark die entsprechenden Richtlinien.Mal schauen wie lange das in Deutschland braucht, bis man auch hier in der Zukunft ankommt.


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